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   VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12   

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https://dejure.org/2013,12047
VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12 (https://dejure.org/2013,12047)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.05.2013 - 2 S 2314/12 (https://dejure.org/2013,12047)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 2 S 2314/12 (https://dejure.org/2013,12047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Treffen einer schutzwürdigen Vermögensdisposition im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG durch einen (gutgläubigen) Beihilfeberechtigten bei Abschluss eines Behandlungsvertrag mit einem Arzt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 2 S 3 Nr 3 VwVfG, § 31 Abs 2 PostBKKSa
    Postbeamtenkrankenkasse; Liquidation einer privatärztlichen Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PostBKKSa § 31 Abs. 2; VwVfG § 48 Abs. 2
    Treffen einer schutzwürdigen Vermögensdisposition im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG durch einen (gutgläubigen) Beihilfeberechtigten bei Abschluss eines Behandlungsvertrag mit einem Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rückforderungen nach § 12 Abs. 2 BBesG, wonach in der Regel von einer Rückforderung teilweise abzusehen ist, wenn der Grund für die Überzahlung allein im behördlichen Verantwortungsbereich liegt (BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - 2 C 4.11 - und - 2 C 15.10 - NVwZ-RR 2012, 930), lässt sich nicht auf eine auf § 48 VwVfG gestützte Rücknahme der Bewilligung von Kassenleistungen durch die Beklagte übertragen.
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Rückforderungen nach § 12 Abs. 2 BBesG, wonach in der Regel von einer Rückforderung teilweise abzusehen ist, wenn der Grund für die Überzahlung allein im behördlichen Verantwortungsbereich liegt (BVerwG, Urteile vom 26.4.2012 - 2 C 4.11 - und - 2 C 15.10 - NVwZ-RR 2012, 930), lässt sich nicht auf eine auf § 48 VwVfG gestützte Rücknahme der Bewilligung von Kassenleistungen durch die Beklagte übertragen.
  • BAG, 24.03.2010 - 10 AZR 43/09

    Übertarifliche Jahressonderzahlung - betriebliche Übung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Damit ist eine Situation gegeben, die mit der im Bereich des Arbeitsrechts anerkannten Rechtsfigur der sog. "betrieblichen Übung" vergleichbar ist (vgl. BAG, Urteil vom 24.3.2010 - 10 AZR 43/09 - DB 2010, 1464 m.w. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08

    Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Unter einer Vermögensdisposition im Sinne dieser Vorschrift ist jedes Verhalten zu verstehen, das in ursächlichem Zusammenhang mit dem begünstigenden Verwaltungsakt steht und Auswirkungen auf die Vermögenssituation des Betroffenen hat, d.h. jegliches Tun, Dulden oder Unterlassen, dem subjektiv das Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsakts zugrundeliegt und das objektiv im Fall der Rücknahme des Verwaltungsakts als wirtschaftlich nachteilig anzusehen ist (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2011 - 1 A 88/08 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom .4.2013 - 2 S 264/13 -).
  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Dabei hat er sich auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Überzahlung von Gehalts- und Versorgungsbezügen von Beamten bezogen, wonach regelmäßig ein Wegfall der Bereicherung anzunehmen ist, wenn der Beamte die zu viel gezahlten Bezüge zur Verbesserung seiner allgemeinen Lebenshaltung verwendet hat, ohne dass von reinen Luxusausgaben die Rede sein kann (BVerwG, Urteil vom 10.10.1961 - VI C 25.60 - BVerwGE 13, 107).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 26 K 444/11

    Beihilfe Teilbarkeit Widerspruch Teilverpflichtungswiderspruch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Der Senat hat mit Urteil vom 16.2.2012 - 2 S 2983/11 - (juris) entschieden, dass ein Verbrauch der Leistung vorliegt, wenn die von der Beklagten bewilligten und gewährten Kassenleistungen bestimmungsgemäß verwendet und zur Begleichung der Rechnungen eines behandelnden Arztes eingesetzt werden (vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 5.7.2007 - 6 A 4961/05 - VG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2011 - 26 K 444/11 - VG Minden, Urteil vom 2.11.2005 - 4 K 151/04 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2012 - 2 S 2983/11

    Empfang von Krankenkassenleistungen; Vertrauen auf den Bestand der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Der Senat hat mit Urteil vom 16.2.2012 - 2 S 2983/11 - (juris) entschieden, dass ein Verbrauch der Leistung vorliegt, wenn die von der Beklagten bewilligten und gewährten Kassenleistungen bestimmungsgemäß verwendet und zur Begleichung der Rechnungen eines behandelnden Arztes eingesetzt werden (vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 5.7.2007 - 6 A 4961/05 - VG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2011 - 26 K 444/11 - VG Minden, Urteil vom 2.11.2005 - 4 K 151/04 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2012 - 2 S 1117/12

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und Vertrauensschutz durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    In einer anderen Entscheidung hat der Senat (Beschluss vom 23.7.2012 - 2 S 1117/12 - juris) in erster Linie darauf abgestellt, ob der Empfänger der Leistungen die Beträge restlos für seine laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht oder sich damit noch in seinem Vermögen vorhandene Werte oder Vorteile verschafft hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2007 - 6 A 4961/05

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines rechtswidrigen Beihilfebescheids; Rücktritt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Der Senat hat mit Urteil vom 16.2.2012 - 2 S 2983/11 - (juris) entschieden, dass ein Verbrauch der Leistung vorliegt, wenn die von der Beklagten bewilligten und gewährten Kassenleistungen bestimmungsgemäß verwendet und zur Begleichung der Rechnungen eines behandelnden Arztes eingesetzt werden (vgl. auch OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 5.7.2007 - 6 A 4961/05 - VG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2011 - 26 K 444/11 - VG Minden, Urteil vom 2.11.2005 - 4 K 151/04 - jeweils juris).
  • OVG Hamburg, 27.03.1987 - Bf I 33/86

    Verbrauch der zugewendeten Mittel im Vertrauen auf den Bestand des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12
    Dabei kann eine schutzwürdige Vermögensdisposition unter Umständen auch schon dann vorliegen, wenn der Betroffene im Vertrauen auf die zukünftige Bewilligung einer Leistung im Vorgriff Verpflichtungen eingeht, die nicht mehr rückgängig zu machen sind (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27.3.1987 - Bf I 33/86 - NVwZ 1988, 73).
  • VG Minden, 02.11.2005 - 4 K 151/04

    Beihilfe für die Behandlung eines an Anorexie leidenden Kindes eines Beamten;

  • VG Karlsruhe, 28.11.2013 - 9 K 2843/12

    Beihilfe für Physiotherapie in Form von Krankengymnastik am Gerät; Erfordernis

    Unter einer Vermögensdisposition im Sinne dieser Vorschrift ist jedes Verhalten zu verstehen, das in ursächlichem Zusammenhang mit dem begünstigenden Verwaltungsakt steht und Auswirkungen auf die Vermögenssituation des Betroffenen hat, das heißt jegliches Tun, Dulden oder Unterlassen, dem subjektiv das Vertrauen auf den Bestand des Verwaltungsakts zugrundeliegt und das objektiv im Fall der Rücknahme des Verwaltungsakts als wirtschaftlich nachteilig anzusehen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2013 - 2 S 2314/12 -, Juris m.w.Nw.).

    Dabei kann eine schutzwürdige Vermögensdisposition unter Umständen auch schon dann vorliegen, wenn der Betroffene im Vertrauen auf die zukünftige Bewilligung einer Leistung im Vorgriff Verpflichtungen eingeht, die nicht mehr rückgängig zu machen sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2013 - 2 S 2314/12 -, a.a.O. m.w.Nw.).

    Dies gebietet es, im Falle der Gutgläubigkeit des Betroffenen von einer schutzwürdigen Vermögensdisposition im Sinne des § 48 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG auszugehen (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2013 - 2 S 2314/12 -, a.a.O.).

    Die Unkenntnis ist grob fahrlässig, wenn der Betroffene im Rahmen einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennen konnte und musste, dass der Verwaltungsakt "nicht richtig" sein kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2013 - 2 S 2314/12 -, a.a.O.; Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rn. 122).

  • VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14

    Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfe

    Raum für eine derartige Entscheidung ist in § 48 LVwVfG nicht vorgesehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2013 - 2 S 2314/12 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15

    Rücknahme; Abrechnungsbetrug; manipulierte Belege

    Im Einzelfall kann allerdings ein Verbrauch der Leistung auch dann vorliegen, wenn die von der Beihilfebehörde bewilligten und gewährten Leistungen bestimmungsgemäß verwendet und zur Begleichung der Rechnung eines behandelnden Arztes oder einer Klinik eingesetzt werden (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2012 - 2 S 2983/11 -, Rn. 25, juris), was zur Begründung des gesetzlichen Regelfalls jedoch wohl Gutgläubigkeit des Begünstigten voraussetzt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2013 - 2 S 2314/12 -, Rn. 36 ff., juris).
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